Wie uns allen bekannt ist, kam es im sogenannten „Sozialen Bereich“ durch das „Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG)“ vom 13.09.1996 vorübergehend zu großen Engpässen in der Belegung vieler Einrichtungen. Beabsichtigt war eine Bereinigung des unübersichtlich gewordenen Marktes, an dessen Entstehen sowohl die zuständigen Kostenträger als auch die Betreiber Anteil hatten.
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